AGB

Mit dem Betreten des Hüpfburgenparks werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung durch den Besucher (Kinder, Eltern, sonstige Begleitpersonen) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages. Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind unseren Informationsbroschüren, Webpräsenz oder dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen. Es liegt im Ermessen des Betreibers oder des zuständigen Personals an stark frequentierten Tagen den Zutritt weiterer Besucher, aus Sicherheitsgründen, einzuschränken. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.

1. Der Bouncy Castle Park besteht aus mehreren Spiel, – Sport, – und Unterhaltungskomponenten sowie verschiedenen Kleinspielaktivitäten. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers und erfordert Rücksichtnahme auf andere Besucher, unberührt der Verpflichtung des Bouncy Castle Parks, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die an den Geräten angeschriebenen Regeln sind zu beachten.

2. Kindern ist der Besuch des BCP nur in Begleitung Ihrer Eltern oder einer aufsichtspflichtigen Person gestattet. Es sei denn, das Kind hat das 8. Lebensjahr vollendet und die Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch des Kindes ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf der BCP oder dessen Personal findet nicht statt. Das Personal des BCP ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich. Die Begleitperson versichert außerdem, dass den Kindern die Nutzung aller Spielmöglichkeiten im Park gestattet ist (Altersentsprechend). Bei einem Unfall ist es dem Betreiber gestattet, den Notarzt auch ohne vorhergehende Benachrichtigung der Begleitperson zu verständigen.

3. Eltern bzw. aufsichtspflichtige Personen haften für Ihre Kinder und sind sowohl für entstandene Schäden an der Einrichtung und den Geräten, als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.

4. Der BCP oder dessen Personal haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. BCP haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher, insbesondere nicht für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Auch im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet BCP nicht.

5. Die Spielmodule des BCP dürfen nicht mit Schuhen, sondern nur mit Socken oder Strümpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden. Aus hygienischen Gründen ist das Betreten des Spielbereichs barfüßig  nicht gestattet.

6. Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Die Begleitperson hat darauf zu achten, dass alle Kinder die Spielgeräte nur ohne Hals- und Armketten oder  -bänder benutzen.

7. In unserem Snack-Shop finden Sie ein vielfältiges Angebot an Speisen und Getränken. Im gesamten Spielbereich ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet.

8. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.

9. Für Beschädigungen an der Kleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, haftet BCP nicht. Ebenso von der Haftung ausgeschlossen sind Garderobe, mitgebrachte Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen.

10. Sämtliche Spiel-Hüpf-Module des BCP sind pfleglich zu behandeln. Bei Missbrauch, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den entstandenen Schaden. Dieser ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen.

11. Den Anweisungen des Personals ist im Interesse von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Park, Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des BCP aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem BCP zu verweisen. Wird der Besucher wegen Verstoßes gegen die Benutzungsordnung des Parks verwiesen, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

12. Der Zutritt zum BCP ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen unter Alkoholeinfluss.

13. Bei extrem schlechtem Wetter kann der Park natürlich geschlossen sein oder aus Sicherheitsgründen vorzeitig geschlossen werden.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Euskirchen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.